Ab 2018 gilt eine Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude

01.01.2018

Bis zum 31. Dezember 2017 müssen bestehende Wohnungen und Wohnhäuser in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Januar 2013. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht betrifft also nicht nur Vermieter, sondern alle Eigentümer. Ohne besonderen Anlass sind Kontrollen durch die örtliche Bauaufsicht im Gesetz zwar nicht vorgesehen. Für den Versicherungsschutz gilt jedoch, dass die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen durch den Eigentümer einzuhalten sind.

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